Akademie
Gabelstaplerfahrer
Ausbildung Flurförderzeugbediener nach DGUV Grundsatz 308-001
Teilnehmerkreis:
Zukünftige Gabelstaplerfahrer/innen, mit oder ohne Kenntnisse im Umgang mit Gabelstaplern
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre alt (im Ausnahmefall ab 16 Jahre)
Körperliche und geistige Eignung
Inhalte
rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
Aufbau/Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
Antriebsarten
Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
Umgang mit Last- und Sondereinsätzen
Verkehrsregeln und Verkehrswege
tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
praktische Fahr- und Stapelübungen
Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
Abschlussprüfung
Theoretische & Praktische Prüfung
Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildungsdauer zum Staplerfahrer beträgt 1-2 Tage
Nutzen:
Gefahren erkennen und einschätzen
Schäden vermeiden und Kosten einsparen
Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Grundsätze
Abschluss:
Personenbezogener Bedienerausweis
Zusatzinformationen
Für die praktische Übung ist die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe vom Teilnehmer selbst mitzubringen.
Gabelstaplerfahrer - Operator wózka widłowego
Szkolenie na operatora wózków przemysłowych zgodnie z zasadą DGUV 308-001
Uczestniki:
Przyszli kierowcy wózków widłowych, posiadający lub bez wiedzy na temat obsługi wózków widłowych
Warunek wstępny
Minimalny wiek 18 lat (w wyjątkowych przypadkach od 16 lat)
Zdolności fizyczne i psychiczne
Treść
Podstawa prawna i wypadek
Konstrukcja/funkcja wózków przemysłowych i osprzętu
Typy napędów
Działanie w ogólnych i regularnych inspekcjach
Radzenie sobie z ładunkiem i operacjami specjalnymi
Przepisy ruchu drogowego i trasy ruchu
Codzienne testy eksploatacyjne wózka widłowego
Stabilność, rozkład masy, dopuszczalne obciążenia, wykresy obciążeń
Praktyczne ćwiczenia z jazdy i układania w stosy
Przepisy dotyczące parkowania wózka widłowego
Egzamin końcowy:
Egzamin teoretyczny i praktyczny
Czas trwania szkolenia:
Czas trwania szkolenia na kierowcę wózka widłowego wynosi 1-2 dni
Korzyść:
Rozpoznawanie i ocena zagrożeń
Unikaj uszkodzeń i oszczędzaj koszty
Przestrzeganie przepisów i zasad zrzeszenia ubezpieczeń od odpowiedzialności pracodawców
Ukończenie studiów:
Osobisty identyfikator operatora
Informacja
Do ćwiczeń praktycznych uczestnik musi zabrać ze sobą środki ochrony indywidualnej (PPE), takie jak odzież robocza i obuwie ochronne.
Hubarbeitsbühnenbediener
Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 (bisherige BGG 966)
Teilnehmerkreis:
Zukünftige Arbeitsbühnenbediener, mit oder ohne Kenntnisse im Umgang mit Arbeitsbühnen, die eine Hubarbeitsbühne, Scheren-, Teleskoparbeits- oder Gelenkteleskopbühne bedient oder bedienen soll.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre alt (im Ausnahmefall ab 16 Jahre)
Körperliche und geistige Eignung
Inhalte
Rechtliche Aussagen zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen (BetrSichV, DGUV Regel 100-500 Kap. 2.10 (bisherige BGR 500))
Arten von und Anforderungen an Hubarbeitsbühnen
Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen (DGUV Grundsatz 308-008, bisherige BGG 966)
Die Bedienungsanleitung für Hubarbeitsbühnen
Richtlinien für fahrbare Hubarbeitsbühnen
Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung
Übernahme und Transport
Sicherheitseinrichtungen, Abstützsystem
Bühnenaufbau, hydraulische Notsysteme
Maschinenbeschreibung
Wartungshinweise für die Hubarbeitsbühnen
Einsatz der Hubarbeitsbühne
Betreten und Verlassen der Arbeitsbühne
Fahren und Steuern von Bühnenbewegungen, Versetzfahrten
Bedienung durch Funk
Berechnung der tatsächlichen Last
Sicherheitsregeln
Der richtige Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten
Unfälle
Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum
Gefahren im Straßenverkehr, Unfallbeispiele
Möglichkeiten der Verkehrssicherung
Schutzeinrichtungen für Baustellensicherung
Schriftliche Erfolgskontrolle
Praktische Übungen/Bedienprobe
Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildungsdauer zum Hubarbeitsbediener beträgt 1-2 Tage
Nutzen:
Gefahren erkennen und einschätzen
Schäden vermeiden und Kosten einsparen
Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Grundsätze
Abschluss:
Personenbezogener Bedienerausweis
Zusatzinformationen:
Für die praktische Übung an der Hubarbeitsbühne ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe, PSAgA etc.) mitzubringen.
Kranbedienpersonal
Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003
Teilnehmerkreis:
Zukünftige Kranbediener, mit oder ohne Kenntnisse im Umgang mit Kranen, die einen Brücken-, Portal oder Säulenschwenkkran bedient oder bedienen soll.
Voraussetzung
Mindestalter 18 Jahre alt (im Ausnahmefall ab 16 Jahre)
Körperliche und geistige Eignung
Inhalte
Rechtliche Grundlagen (BetrSichV, DGUV V 52, DGUV V 54, DGUV Regel 109-017
Kranarten
Anschlag & Lastaufnahmemittel
Sicherheitseinrichtungen
Tägliche Sicht- und Funktionsüberprüfung
Wartung und Prüfung
Betriebsstörungen, Unfälle
Sondereinsätze
Schriftliche Erfolgskontrolle
Praktische Übungen/Bedienprobe
Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildungsdauer zum Kranfahrer beträgt 1-2 Tage
Nutzen:
Gefahren erkennen und einschätzen
Schäden vermeiden und Kosten einsparen
Erfüllung der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Grundsätze
Abschluss:
Personenbezogener Bedienerausweis
Zusatzinformationen:
Für die praktische Übung an Kranen ist bitte die eigene persönliche Schutzausrüstung (Helm, Sicherheitsschuhe,Handschuhe) mitzubringen.
Kranbedienpersonal - Operatorzy dźwigów
Szkolenie zgodnie z zasadą DGUV 309-003
Uczestniki:
Przyszli operatorzy dźwigów, posiadający lub nieposiadający wiedzy na temat obsługi dźwigów, którzy obsługują lub mają obsługiwać żuraw mostowy, bramowy lub słupowy.
Warunek wstępny
Minimalny wiek 18 lat (w wyjątkowych przypadkach od 16 lat)
Zdolności fizyczne i psychiczne
Treść
Podstawa prawna (BetrSichV, DGUV V 52, DGUV V 54, zasada DGUV 109-017
Rodzaje żurawi
Urządzenia do zatrzymywania i obsługi ładunków
Bezpieczeństwo
Codzienna kontrola wizualna i funkcjonalna
Konserwacja i testowanie
Zakłócenia w działalności, wypadki
Operacje specjalne
Pisemna ocena sukcesu
Ćwiczenia praktyczne/próby operacyjne
Czas trwania szkolenia:
Czas trwania szkolenia, aby zostać operatorem dźwigu wynosi 1-2 dni
Korzyść:
Rozpoznawanie i ocena zagrożeń
Unikaj uszkodzeń i oszczędzaj koszty
Przestrzeganie przepisów i zasad zrzeszenia ubezpieczeń od odpowiedzialności pracodawców
Ukończenie studiów:
Osobisty identyfikator operatora
Informacja:
Do ćwiczeń praktycznych na dźwigach prosimy o zabranie ze sobą własnego wyposażenia ochrony osobistej (kask, obuwie ochronne, rękawice).
Arbeitsschutz-Belehrung
Jährliche Belehrungen für
Gabelstaplerfahrer
Kranbediener
Arbeitsbühnenbediener
Erdbaumaschinenbedienern
Allgemein Arbeitssicherheit
Arbeitsschutz-Belehrung - Instruktaż bezpieczeństwa i higieny pracy
Coroczne nauczanie dla
Operator wózka widłowego
Operator żurawia
Operator platformy roboczej
Operatorzy maszyn do robót ziemnych
Ogólne bezpieczeństwo pracy
Erst-Helfer
Ein Kind fällt vom Fahrrad, beim Kochen schwappt heißes Wasser über oder beim Sport fällt jemand über einen Ball. Jeder kann in die Situation kommen, Erste-Hilfe bei Notfällen, Unfällen, plötzlich auftretenden Erkrankungen leisten zu müssen.
Wirkungsvolle Erste-Hilfe-Maßnahmen setzen eine gute Ausbildung voraus. Mit einer Erste-Hilfe-Schulung können Sie sich auf solche Ereignisse vorbereiten. Darüber hinaus führen wir als ermächtigte Ausbildungsstelle Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen nach BG-Richtlinien (DGUV G 112 – 190) durch. Der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen. Sonderkurse für Kindergärten, Schulen, Betriebe, Seniorenheime oder Pflegedienste bieten wir zugeschnitten auf Ihre Bedürfnisse an.
Im Folgenden ein kleiner Auszug unserer Erste-Hilfe-Schulungen:
Erste-Hilfe-Lehrgang: Grundlehrgang für alle frischen Ersthelfer oder Fahranwärter
Erste-Hilfe-Training: Auffrischungskurs des vorhandenen Erste-Hilfe-Wissens.
Erste-Hilfe-Fit: Sonderkurs für Einrichtungen mit individuellem Ausbildungsinhalt
Notfalltraining: Sonderkurs für ärztliche- und pflegerische Einrichtungen
Hinweis für Firmen/Einrichtungen: Ihre Berufsgenossenschaft/Unfallkasse übernimmt für betriebliche Ersthelfer die Lehrgangskosten für die Erste-Hilfe-Schulungen. Wir rechnen den Kurs bzw. die Teilnehmergebühr direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab.
Wenn Sie Fragen zur Ersten-Hilfe-Ausbildung haben oder einen speziellen Termin zum Beispiel für eine Erste-Hilfe-Schulung in Ihrem Unternehmen vereinbaren möchten, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Diese Schulung wird über einen unserer Partner angeboten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Terminfindung.
Erdbaumaschinenbediener
Coming Soon
Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)
Teilnehmerkreis
Personen ohne elektrotechnische Ausbildung, die sich in elektrischen Betriebsbereichen oder Betriebsräumen aufhalten müssen oder unter Leitung und Aufsicht an elektrotechnischen Betriebsmitteln arbeiten sollen
Inhalte
Grundlagen der Elektrotechnik
Netzsysteme/Schutz gegen elektrischen Schlag
Betrieb von elektrischen Anlagen nach DIN VDE 0105 Teil 100
Tätigkeitsbereiche elektrotechnisch unterwiesener Personen
Gefahren des elektrischen Stroms
Verantwortung und Kompetenzen
Verhalten bei Elektrounfällen
Prüfung
Dauer
1 Tag
Trainer
Fachdozenten
Ihr Nutzen
Sie erwerben in der EuP Ausbildung Grundkenntnisse der Elektrotechnik.
Sie schützen sich als elektrotechnisch unterwiesene Person vor Unfällen im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln.
Die einschlägigen Vorschriften DIN VDE 0100, DIN VDE 0105 und DGUV Vorschrift 3 sind Ihnen bekannt.
Rechtssicherheit gegenüber Behörden
Abschluss
Zertifikat
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Coming Soon
Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII)
Teilnehmerkreis
Sicherheitsbeauftragte
Betriebsräte
Personen, die im Arbeitsschutz unterstützend tätig sind
Inhalte
Rechtsstruktur und Regelwerk im Arbeitsschutz
Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
Gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
Gemäß § 20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
Erste Hilfe im Betrieb
Betrieblicher Brandschutz
Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
Ihr Nutzen
Sie erhalten fachliches Know-how für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragter.
Sie fördern in Ihrer Funktion als Sicherheitsbeauftragter die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Sie minimieren die Zahl arbeitsbedingter Unfälle und Erkrankungen.
Sie wirken durch Präsenz und Vorbildfunktion auf sicherheitsgerechtes Verhalten Ihrer Kollegen hin.
Abschluss
Teilnahmebescheinigung
Hinweis
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben.
Geschäftsführerschulung (Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz)
Führungskräfteschulung (Rechte und Pflichten im Arbeitsschutz)
Ausbildung zum Brandschutzhelfer (gemäß ASR A 2.2)
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2
Teilnehmerkreis
Mitarbeiter, die mit Aufgaben im Brandschutz betraut werden sollen bzw. betraut sind
Mitarbeiter aus Technik und Verwaltung
Sicherheitsbeauftragte
Brandschutzverantwortliche
Planungsingenieure
Inhalte
Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ArbStättV, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 205-023, VDI 4062
Brandschutzorganisation im Unternehmen
Aufgaben des Brandschutz- und Evakuierungshelfers
- Verhalten im Brand- und Evakuierungsfall
- Anzahl und AusstattungBetriebliche Brandschutzorganisation
- Inhalte der Brandschutzordnung
- Vorstellung von EvakuierungskonzeptenBrennen und Löschen in Theorie und Praxis
- Verbrennungsvorgang
- Gefahren durch Brände
- Brandklassen
- Löschmittel und ihre WirkungBrandbekämpfungseinrichtungen zur Entstehungsbrandbekämpfung
- Brandbekämpfungseinrichtungen für Laienhelfer
- Wirkungsweise von Feuerlöschern und Wandhydranten
- EinsatztaktikPraktische Ausbildung
- Handhabung und Einsatzgebiete von tragbaren Feuerlöschern
- Löschtaktik und Grenzen der Brandbekämpfung mit FeuerlöschernAbschlussprüfung
Ihr Nutzen
Sie erwerben die relevanten Kenntnisse des vorbeugenden, organisatorischen und abwehrenden Brandschutzes gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz und ASR A2.2.
Mithilfe der Ausbildung zum Brandschutzhelfer können Sie die Brandschutzbeauftragten qualifiziert unterstützen.
Als Evakuierungshelfer führen Sie Evakuierungen professionell und sachgerecht durch.
Abschluss
Zertifikat
Staatlich anerkannter Sachkundelehrgang nach TRGS 519
Sachkundeseminare TRGS 519/ Fortbildung TRGS 519
Staatlich anerkannter Sachkundelehrgang nach TRGS 519 für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien gem. Anlage 3, 4C, bzw. deren Fortbildungsseminare nach Anlage 5 (Gültigkeit jeweils max. 6 Jahre)
Großer Asbestschein/ Sachkundeseminar gemäß TRGS 519 Anlage 3
Dauer: 4 Tage inkl. staatl. Prüfung, Schulungszeit jeweils von 08.30 – 16.30 Uhr
Kosten: 998,50 € p.P. zzgl. MwSt.( Inhouse ab 5 TM nach Vereinbarung)
Der Schulungsort ist i.d.R. LFS GmbH, Dormagener Str. 4, 50129 Bergheim oder bei Ihnen.
Teilnehmerkreis Sachkunde – „großer Asbestschein“
Geeignet für Bauleiter, SiGeKo, Handwerker (z.B. Dachdecker, Zimmerer, SHK, Elektroinstallateure, Maler), Entsorger, industrielle Dienstleister im Gebäudesektor die insbesondere Umgang mit schwachgebundenem Asbest haben
Sachverständige aus dem Bauwesen, SiGe-Koordinatoren
Ihre Qualifikation nach dem Seminar
Durchführung & Beaufsichtigung von sämtlichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten), insbesondere an schwach gebundenem Asbestprodukten gemäß Anlage 3 TRGS 519
Außerdem dürfen sämtliche „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519 sowie Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 519 durchgeführt werden
Fachkunde nach TRGS 521 (künstliche Mineralfasern) sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 sind im Lehrgang inkludiert
Themenschwerpunkte Sachkunde Lehrgang TRGS 519 Anlage 3
Eigenschaften und Gesundheitsgefahren vom Gefahrstoff Asbest
Verwendung von Asbest/KMF
Vorschriften und Regelungen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) mit Asbest (insb. Gefahrstoffverordnung, TRGS 519, DGUV Regeln)
Personelle Anforderungen bei Gefahrstoffen sowie Arbeitsschutz
Vorbereitung der entsprechenden Anzeigen der zuständigen Behörde gemäß Anlage 1.1 – 1.3 TRGS 519, Anfertigen von Betriebsanweisungen, Unterweisungsprotokollen & Gefährdungsbeurteilungen
Sicherheitstechnische Maßnahmen: Vorbereitende Maßnahmen, Persönliche Schutzausrüstung, Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte, Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen, Arbeitsweisen, Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen, technische Ausrüstung eines Sanierungsbetriebes
Gerätefachkunde nach TRGS 519 + Fachkunde nach TRGS 521
Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigabemessungen von Schwarzbereichen
Abfallentsorgung sowie Transport von asbesthaltigen Produkten, insb. von schwach gebundenen Asbestprodukten
Referenten
Erfahrene Fachdozenten, SiGe-Koordinatoren & Ingenieure aus der Praxis mit handwerklichem Background
StellvertreterInnen der zuständigen Behörde als regionale, behördliche Instanz gemäß Gefahrstoff-Verordnung
Abschluss & Gültigkeit des Lehrgangs
Der Lehrgang schließt mit einer staatlichen Sachkunde-Prüfung gemäß TRGS 519 Anlage 3 ab, welche schriftlich abgelegt wird. Die Prüfung wird von einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich das Seminar durchgeführt wird, geleitet.
Bei erfolgreicher Prüfung gilt der Sachkundenachweis 6 Jahre ab Prüfungsdatum. Wird innerhalb dieser Zeit ein Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 besucht (siehe unten), verlängert sich die Sachkunde um weitere 6 Jahre. Wird die „6-Jahres-Frist“ versäumt, so ist der Anlage 3 Lehrgang wiederholt zu besuchen.
Die Fachkunde nach TRGS 521 sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 werden bescheinigt
Kursinhalte gemäß TRGS 519 Anlage 3 zusammengefasst:
Asbestzementprodukte/ schwachgebundene asbesthaltige Produkte
Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
Verwendung von Asbest
Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
personelle Anforderungen
Sicherheitstechnische Maßnahmen
Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
Arbeitsgeräte
Abbruch und Sanierungsarbeiten
Instandhaltungsarbeiten
Prüfung
Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Die Prüfung ist vor einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich der Lehrgang durchgeführt wird, in Anwesenheit eines Vertreters des Lehrgangsträgers abzulegen. Über das Prüfungsergebnis ist eine Niederschrift aufzunehmen, die auch von dem Vertreter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen ist. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang ist dem Bewerber eine Bescheinigung zu erteilen, aus dem die Art der vermittelten Kenntnisse hervorgeht. Der Lehrgang muss vor Beginn der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Anzeige sowie die Organisation der Prüfung und die Buchung des Prüfers erfolgen durch den Auftragnehmer. Die Einladung des Vertreters der zuständigen Behörde zur Prüfung erfolgt über LFS. Durchgeführt werden muss der Lehrgang durch einen Sachverständigen nach TRGS 519·. Die Prüfungsgebühren sind im Angebot enthalten.
Dauer des Lehrgangs mindestens 4 Tage
Prüfung am 4. Tag.
Auf Wunsch kann gegen Aufpreis auch ein weiterer Tag integriert werden.
Kleiner Asbestschein/ Sachkundeseminar gemäß TRGS 519 Anlage 4c
Dauer: 2 Tage inkl. staatl. Prüfung, Schulungszeit jeweils von 08.30 – 16.30 Uhr
Kosten: 490,50 € p.P. zzgl. MwSt.( Inhouse ab 5 TM nach Vereinbarung)
Der Schulungsort ist i.d.R. LFS GmbH, Dormagener Str. 4, 50129 Bergeheim oder wird mit Ihnen abgestimmt.
Teilnehmerkreis Sachkunde – „kleiner Asbestschein“
Geeignet für Bauleiter, SiGeKo, Handwerker (z.B. Dachdecker, Zimmerer, SHK, Elektroinstallateure, Maler), Entsorger, industrielle Dienstleister im Gebäudesektor die insbesondere Umgang mit schwachgebundenem Asbest haben
Sachverständige aus dem Bauwesen, SiGe-Koordinatoren
Ihre Qualifikation nach dem Seminar
Durchführung & Beaufsichtigung von jeglichen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten
Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519
Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519, die behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung geprüft und anerkannt sind (vgl. auch DGUV Information 201-012 bzw. BGI 664)
Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest-Produkten nach Nummer 2.10 TRGS 51
Fachkunde nach TRGS 521 (künstliche Mineralfasern) sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 sind im Lehrgang inkludiert
Themenschwerpunkte Sachkunde Lehrgang TRGS 519 Anlage 4c
Eigenschaften und Gesundheitsgefahren von Asbest
Verwendung von Asbest
Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest
Personelle Anforderungen
Sicherheitstechnische Maßnahmen: Vorbereitende Maßnahmen, Persönliche Schutzausrüstung, Baustelleneinrichtung, Arbeitsgeräte, Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen, Arbeitsweisen, Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
Abschließende Arbeiten, Erfolgskontrolle, Freigab
Referenten
Erfahrene Fachdozenten, SiGe-Koordinatoren & Ingenieure aus der Praxis mit handwerklichem Background
StellvertreterInnen der zuständigen Behörde als regionale, behördliche Instanz gemäß Gefahrstoff-Verordnung
Abschluss & Gültigkeit des Lehrgangs
Der Lehrgang schließt mit einer staatlichen Sachkunde-Prüfung gemäß TRGS 519 Anlage 4c ab, welche schriftlich abgelegt wird. Die Prüfung wird von einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich das Seminar durchgeführt wird, geleitet.
Bei erfolgreicher Prüfung gilt der Sachkundenachweis 6 Jahre ab Prüfungsdatum. Wird innerhalb dieser Zeit ein Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 besucht (siehe unten), verlängert sich die Sachkunde um weitere 6 Jahre. Wird die „6-Jahres-Frist“ versäumt, so ist der Anlage 4c Lehrgang wiederholt zu besuchen.
Die Fachkunde nach TRGS 521 sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 werden bescheinigt
Kursinhalte gemäß TRGS 519 Anlage 4c zusammengefasst:
• Asbestzementprodukte
• Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
• Verwendung von Asbest
• Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
• personelle Anforderungen
• Sicherheitstechnische Maßnahmen
• Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
• Arbeitsgeräte • Abbruch und Sanierungsarbeiten
• Instandhaltungsarbeiten
Prüfung:
Die theoretische Prüfung ist schriftlich abzulegen. Zusätzlich können mündliche Prüfungsfragen gestellt werden. Die Prüfung ist vor einem Vertreter der zuständigen Behörde, in deren Bereich der Lehrgang durchgeführt wird, in Anwesenheit eines Vertreters des Lehrgangsträgers abzulegen. Über das Prüfungsergebnis ist eine Niederschrift aufzunehmen, die auch von dem Vertreter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen ist. Über die erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang ist dem Bewerber eine Bescheinigung zu erteilen, aus dem die Art der vermittelten Kenntnisse hervorgeht. Der Lehrgang muss vor Beginn der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Anzeige sowie die Organisation der Prüfung und die Buchung des Prüfers erfolgen durch den Auftragnehmer. Die Einladung des Vertreters der zuständigen Behörde zur Prüfung erfolgt über LFS. Durchgeführt werden muss der Lehrgang durch einen Sachverständigen nach TRGS 519·. Die Prüfungsgebühren sind im Angebot enthalten.
Dauer des Lehrgangs mindestens 2 Tage.
Prüfung am 2. Tag.
Auf Wunsch kann gegen Aufpreis auch ein weiterer Tag integriert werden.
1-tägige Fortbildung zur Sachkunde gemäß TRGS 519 Anlage 5 für Anlage 3 und 4/4c
Dauer: 1 Tag, keine erneute staatl. Prüfung erforderlich, Schulungszeit von 08.30 – 16.30 Uhr
Kosten: 244,50 € p.P. zzgl. MwSt.( Inhouse ab 5 TM nach Vereinbarung)
Der Schulungsort ist i.d.R. LFS GmbH, Dormagener Str. 4, 50129 Bergeheim oder wird mit Ihnen abgestimmt.
Teilnehmerkreis Sachkunde – „großer Asbestschein“
Geeignet für Bauleiter, SiGeKo, Handwerker (z.B. Dachdecker, Zimmerer, SHK, Elektroinstallateure, Maler), Entsorger, industrielle Dienstleister im Gebäudesektor die insbesondere Umgang mit schwachgebundenem Asbest haben
Sachverständige aus dem Bauwesen, SiGe-Koordinatoren
Ihre Qualifikation nach dem Seminar
Erhalt der Sachkunde nach Anlage 3, 4 bzw. 4C für weitere 6 Jahre für sämtliche Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten sowie Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 Anwendung sämtlicher „Emissionsarmer Verfahren“ nach Nummer 2.9 TRGS 519 und/oder umfangreichen Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwachgebundenem Produkten
Wichtig: eine höhere Qualifizierung von 4/4c auf Anlage 3 ist durch die Schulung nicht möglich!Aktuelle Themen wie die neue TRGS 519 sowie der Umgang mit „neuen Fundstellen“ (Putz, Spachtelmassen, Fliesenkleber) oder Auslegungsfragen der Gefahrstoffverordnung werden diskutiert und vermittelt
Fachkunde nach TRGS 521 (künstliche Mineralfasern) sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 sind im Lehrgang inkludiert
Themenschwerpunkte Sachkunde Lehrgang TRGS 519 Anlage 5
Praktische Unterweisungen & Fallbeispiele im Umgang mit Asbest
Neueste Erkenntnisse bei Asbestprodukten – Erkennen & Bewerten (insb. Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber) – Neue Expositions-Risiko-Matrix nach Anlage 9 TRGS 519
Aktuelles aus dem Vorschriften- und Regelwerk (VDI, TRGS 519, Gefahrstoffverordnung, Abfall und Entsorgungsvorschriften)
Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen inkl. neuen Auslegungsfragen der Gefahrstoffverordnung (LV 45, Gerichtsurteile, etc.)
Technische und Organisatorische Maßnahmen inkl. kleinen Projektarbeiten (Gefährdungsbeurteilungen, Unternehmensbezogene Anzeigen, Bewertung von schwach gebundenem Asbest mit Hilfe der Asbest Richtlinie)
Persönliche Schutzausrüstung & Baustelleneinrichtung
Referenten
Erfahrene Fachdozenten, SiGe-Koordinatoren & Ingenieure aus der Praxis mit handwerklichem Background
StellvertreterInnen der zuständigen Behörde als regionale, behördliche Instanz gemäß Gefahrstoff-Verordnung
Abschluss & Gültigkeit des Lehrgangs
Zertifikat über die 1-tägige Fortbildung
gilt mit dem Zertifikat des Grundlehrgangs zur Sachkunde (lückenlose Nachweispflicht) wieder 6 Jahre ab Ausstellung. Wird innerhalb dieser Zeit wieder ein Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 besucht (siehe unten), verlängert sich die Sachkunde um weitere 6 Jahre. Wird die „6-Jahres-Frist“ versäumt, so ist der Grund-Lehrgang wiederholt zu besuchen.
Die Fachkunde nach TRGS 521 sowie die Gerätefachkunde nach TRGS 519 werden bescheinigt
Kursinhalte gemäß TRGS 519 Anlage 5 zusammengefasst:
• Neuerungen und Wiederholung, neue Erkenntnisse und neue Regelwerke, Auffrischung des Bekannten. Asbestzementprodukte
• Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
• Verwendung von Asbest
• Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement/ schwachgebundene asbesthaltige Produkte
• personelle Anforderungen
• Sicherheitstechnische Maßnahmen
• Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen
• Arbeitsgeräte
• Abbruch und Sanierungsarbeiten
• Instandhaltungsarbeiten
• Durchgeführt werden muss der Lehrgang durch einen Sachverständigen nach TRGS 519.
Prüfung:
Dauer des Lehrgangs 1 Tag ohne Prüfung.
Online-Fortbildung Sachkundeseminare TRGS 519 Anlage 5 für die Sachkunde nach Anlage 3 oder 4 gem. LASI-AG 4
Kosten: 244,50 € p.P. zzgl. MwSt.
Der Schulungsort ist Online an Ihrem Bildschirmarbeitsplatz
Durch die Bezirksregierung Köln hat die LFS GmbH mit dem 20.01.2022 eine ergänzende Zulassungsanerkennung für Fortbildungslehrgänge gemäß Anlage 5 für Sachkundige nach Anlage 3 bzw. nach Anlage 4 erhalten. Somit können ab diesem Tage die Fortbildungen auch im E-Learning angeboten werten.
„Der Lehrgang ist zum Erhalt der Sachkunde von der Bezirksregierung Köln als Fortbildungslehrgang nach Anhang I Nr. 2 Ziffer 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung mit Bescheid vom 20.02.2022 Az. 56.0502-4106/2022-439-Le staatlich anerkannt.“
Bitte beachten Sie, dass insbesondere die technischen Voraussetzungen wie Webcam mit Ton und Bild sowie ein ruhiger Arbeitsplatz für 8 Lerneinheiten á 45 Minuten vorhanden sein müssen.
Des Weiteren ist die lückenlose Nachweisführung der TRGS 519 Sachkunde erforderlich. Eine bilaterale Identifizierung des Teilnehmers durch Kopie und Unterschriftsprobe ist ebenfalls erforderlich. Nach Abschluss des Seminares ist die Zusendung des Evaluationsbogens obligatorisch.
Die Seminare werden unter der Leitung von Björn Koch (anerkannter Dozent/Referent) durchgeführt:
Fortbildungen ab 4 Teilnehmern, Flexible Termine zu unschlagbaren Preisen.
Kontakte / Ansprechpartner
Buchungen gern per Mail an:
Christian Kremer
Mobil: 017660966760
Mail: e
Björn Koch
Mobil: 1729134961
Mail:
Hinweis:
Selbstverpflegung oder Gestellung der Verpflegung durch den Auftraggeber