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Akademie Wissen schafft Sicherheit.

Gut geschulte Mitarbeiter sind der Schlüssel für sichere und effiziente Arbeitsabläufe. In unserer Akademie vermitteln wir praxisnahes Fachwissen rund um Arbeitssicherheit, Bedienberechtigungen und gesetzlich vorgeschriebene Qualifikationen.

Unsere Schulungen verbinden Theorie und Praxis, orientieren sich an aktuellen Vorschriften und werden praxisnah durchgeführt. Dabei steht das verantwortungsbewusste Handeln im Vordergrund.

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Unser Schulungsangebot

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Internationaler Service Wir bieten ausgewählte Schulungen und Unterweisungen auch in polnischer Sprache an. Sprechen Sie uns gerne auf Ihre spezifischen Anforderungen an.

ASKremer LFS – Lösungen für Schadstoffe
Kooperation

Starke Partner für Ihre Experten-Qualifikation

Um Ihnen Schulungen auf höchstem fachlichem Niveau zu garantieren, arbeiten wir in ausgewählten Bereichen eng mit der LFS – Lösungen für Schadstoffe zusammen.

Speziallehrgang: Staatlich anerkannter Sachkundelehrgang nach TRGS 519
ASKremer Doceomed
Kooperation

Starke Partner für Ihre Experten-Qualifikation

Um Ihnen Schulungen auf höchstem fachlichem Niveau zu garantieren, arbeiten wir in ausgewählten Bereichen eng mit Doceomed zusammen.

Speziallehrgang: Praxisnahe Erst-Helfer Schulungen

Häufige Fragen zu Schulungen

Wer darf einen Gabelstapler fahren?

Mit dem selbstständigen Steuern eines Gabelstaplers mit Fahrersitz oder Fahrerstand darf der Unternehmer nur Personen beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt, für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. So regelt es § 7 der DGUV Vorschrift 68.

Die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-001 besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil und endet mit einer Prüfung. Der Fahrausweis – umgangssprachlich Staplerschein oder Gabelstaplerschein – ist nicht befristet. Staplerfahrer sind nach der DGUV Vorschrift 1 aber mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Die Ausbildung zum Staplerschein bieten wir in unserer Akademie an.

Wer darf einen Kran bedienen?

Nach § 29 der DGUV Vorschrift 52 darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen eines Krans nur Beschäftigte beauftragen, die mindestens 18 Jahre alt, körperlich und geistig geeignet und im Führen des Krans unterwiesen sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben. Außerdem muss zu erwarten sein, dass sie die übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern beschreibt der DGUV Grundsatz 309-003. Der Kranschein – auch Kranführerschein genannt – ist der Nachweis dieser Befähigung. Welche Inhalte die Ausbildung im Einzelnen umfasst, richtet sich nach der Kranart. Die Ausbildung bieten wir als Lehrgang an.

Was ist der Unterschied zwischen EuP und EFFT?

Eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP), oft auch elektrisch unterwiesene Person genannt, wurde von einer Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Sie arbeitet unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft – zum Beispiel beim Prüfen ortsveränderlicher Geräte mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten.

Eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFFT) hat dagegen eine Ausbildung nach DGUV Grundsatz 303-001 mit Theorie und Praxis durchlaufen. Sie darf bestimmte, gleichartig wiederkehrende elektrotechnische Arbeiten, die der Unternehmer vorher festgelegt hat, eigenverantwortlich ausführen – aber nur diese. Beide Qualifikationen bieten wir als Schulung an.

Wer darf Brandschutzhelfer ausbilden?

Die Ausbildung darf von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Als fachkundig gelten insbesondere Personen mit entsprechender brandschutztechnischer Ausbildung und Erfahrung, beispielsweise Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit mit brandschutzspezifischen Kenntnissen oder Angehörige der Feuerwehr mit einschlägiger Qualifikation. Die ausbildende Person muss die vorgesehenen theoretischen Inhalte und die praktischen Löschübungen sicher vermitteln können.

Die Anforderungen an Inhalt und Umfang beschreibt die DGUV Information 205-023. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil und praktischen Löschübungen.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?

Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 gilt ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten in der Regel als ausreichend.

Bei erhöhter Brandgefährdung, bei großer Personenzahl oder wenn Beschäftigte anwesend sind, die sich nicht selbst retten können, kann ein höherer Anteil erforderlich sein. Maßgeblich ist immer die Gefährdungsbeurteilung. Zu berücksichtigen sind außerdem Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb – der Anteil muss zu jeder Betriebszeit verfügbar sein.

Wie oft müssen Unterweisungen wiederholt werden?

Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz muss die Unterweisung bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Sie ist erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen. Für zahlreiche konkrete Arbeitsschutzbereiche verlangen Verordnungen oder Unfallverhütungsvorschriften eine Wiederholung mindestens einmal jährlich. Jugendliche müssen nach § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch halbjährlich, unterwiesen werden.

Zusätzlich ist anlassbezogen zu unterweisen, etwa bei neuen Tätigkeiten, geänderten Arbeitsmitteln, neuen Technologien, nach relevanten Ereignissen oder bei einer Versetzung. Die Durchführung und die wesentlichen Inhalte sollten nachvollziehbar dokumentiert werden; für bestimmte Rechtsbereiche ist eine Dokumentation ausdrücklich vorgeschrieben. Eine Unterschrift der Teilnehmenden ist nicht in jedem Fall gesetzlich zwingend, dient aber regelmäßig als geeigneter Nachweis.

Zur Prüfung befähigte Personen gem. TRBS 1203

Leitern, Tritte und Fahrgerüste
Ortsfeste Regalanlagen aus Stahl (Regalinspekteur)
Türen und Tore
Feststellanlagen
Hubarbeitsbühnen
Lastaufnahmemittel

Wissen mit Verantwortung

Gut geschulte Mitarbeiter sind die Basis für eine rechtssichere und unfallfreie Betriebsorganisation. Qualifikation ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein kontinuierlicher Prozess.

Wir unterstützen Sie dabei, Schulungsbedarfe zu identifizieren, Unterweisungen fachgerecht durchzuführen und so die Sicherheit Ihrer Belegschaft nachhaltig zu steigern.

Zuverlässiger Partner, wenn es um Ihre Sicherheit geht.

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