UVV-Prüfungen – Sicherheit systematisch gewährleisten.
Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung sind eine wesentliche Voraussetzung für den sicheren und rechtskonformen Einsatz von Arbeitsmitteln, Maschinen und technischen Anlagen.
Wir unterstützen Unternehmen bei der Durchführung fachgerechter Prüfungen nach BetrSichV unter Berücksichtigung der jeweiligen Einsatzbedingungen und gesetzlichen Anforderungen.
Unser Prüfservice für Ihre Betriebsmittel
Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung sind essenziell für den sicheren und rechtskonformen Einsatz Ihrer Anlagen. Wir unterstützen Sie bei der systematischen Bewertung und Dokumentation. Entdecken Sie hier einen Teil unseres umfassenden Leistungsangebots.
DGUV V3 Prüfung
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV V3 sowie VDE 0701/0702 für maximale Sicherheit.
Gabelstaplerprüfung
UVV-Prüfungen nach DGUV V68 oder FEM-Richtlinien für alle Flurförderzeuge in Ihrem Betrieb.
Krane & Hebezeuge
Regelmäßige Inspektion nach DGUV V52, um einen sicheren Lastentransport zu garantieren.
Türen und Tore
Funktions- und Sicherheitsprüfung nach ASR A 1.7 für Drehflügel-, Roll- und Sektionaltore.
Lastaufnahmemittel
Prüfung von Traversen, Anschlagketten und Ladegabeln gemäß den geltenden DGUV-Regeln.
Erdbaumaschinen
UVV-Abnahme für Bagger, Radlader und weitere Baumaschinen gemäß aktuellen BG-Vorgaben.
Leiterprüfung
Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten nach DGUV Information 208-016.
Regalprüfung
Jährliche Regalinspektion ortsfester Regalanlagen aus Stahl gemäß der Norm DIN EN 15635.
Lärmmessungen
Professionelle Messung am Arbeitsplatz nach LärmVibrationsArbSchV zur Prävention von Gehörschäden.
Rechtssicherheit &
Dokumentation
Lückenlose Nachweise für Versicherungen.
Unsere praxisorientierte Vorgehensweise stellt sicher, dass Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden. Jede Prüfung wird systematisch bewertet und rechtssicher dokumentiert, damit Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Pflichten erfüllt.
Häufige Fragen zu UVV-Prüfungen
In welchen Intervallen müssen Arbeitsmittel geprüft werden?
Prüffristen sind nicht für alle Arbeitsmittel einheitlich festgelegt. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und dokumentieren, welche Prüfungen erforderlich sind und innerhalb welcher Fristen sie durchgeführt werden müssen. Dabei sind insbesondere § 3 und die §§ 14 bis 16 der Betriebssicherheitsverordnung, die TRBS 1201, verbindliche Unfallverhütungsvorschriften, Herstellerangaben sowie die Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Die folgenden Zeitangaben sind daher typische Orientierungswerte und keine pauschal geltenden Fristen:
| Arbeitsmittel | Üblicher Richtwert | Grundlage |
|---|---|---|
| Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | 6 Monate, bei niedriger Fehlerquote länger | DGUV Vorschrift 3 |
| Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel | 4 Jahre | DGUV Vorschrift 3 |
| Leitern und Tritte | jährlich | DGUV Information 208-016 |
| Regalanlagen | jährlich | DIN EN 15635 |
| Flurförderzeuge, z. B. Gabelstapler | jährlich | DGUV Vorschrift 68 |
| Krane | jährlich | DGUV Vorschrift 52 |
| Lastaufnahmemittel | jährlich | DGUV Regel 100-500 |
Kürzere Fristen können sich aus der Einsatzumgebung ergeben – etwa auf Baustellen oder bei starker Beanspruchung.
Was wird bei der Regalprüfung nach DIN EN 15635 kontrolliert?
Die Regalinspektion prüft den sicheren Zustand der Anlage: Verformungen an Stützen und Traversen, fehlende oder beschädigte Sicherungen, Verankerungen im Boden, Vollständigkeit und Lesbarkeit der Belastungsschilder sowie Abweichungen vom ursprünglichen Aufbau.
Die Norm sieht mindestens alle zwölf Monate eine Experteninspektion durch eine fachkundige Person vor. Ergänzend sind betriebliche Sichtkontrollen in risikogerechten Abständen durchzuführen; als üblicher Ausgangspunkt nennt die Norm wöchentliche Kontrollen. Häufigkeit und Umfang sind anhand der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Verhältnisse festzulegen. Festgestellte Schäden werden nach ihrem Gefährdungsgrad eingestuft und dokumentiert.
Was kostet eine DGUV-V3-Prüfung?
Abgerechnet wird üblicherweise nach Geräteanzahl, nicht pauschal. Der Preis je Gerät hängt davon ab, wie viele Betriebsmittel an einem Standort zusammenkommen, wie gut sie zugänglich sind und ob ortsfeste Anlagen mitgeprüft werden.
Für ein Angebot brauchen wir die ungefähre Anzahl der ortsveränderlichen Betriebsmittel und eine Angabe dazu, ob auch die ortsfesten Anlagen geprüft werden sollen.
Unsere Vorgehensweise
Unsere praxisorientierte Vorgehensweise trägt dazu bei, Mängel rechtzeitig festzustellen, geeignete Maßnahmen abzuleiten und den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und Anlagen langfristig sicherzustellen.
Dabei wird der ordnungsgemäße Zustand Ihrer Arbeitsmittel systematisch bewertet und lückenlos dokumentiert. So unterstützen wir Sie bei der Einhaltung Ihrer gesetzlichen Pflichten und der nachhaltigen Verbesserung der betrieblichen Sicherheit.
Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie.
Aufgrund der Vielzahl der angebotenen Prüfungen beraten wir Sie gerne individuell und unverbindlich zu Ihrem spezifischen Bedarf.
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