Gefahrgut – Verantwortung auf jedem Kilometer.
Der Transport gefährlicher Güter erfordert höchste Sorgfalt. Schon kleine Fehler können große Folgen haben – für Menschen, Umwelt und Unternehmen.
Als externer Gefahrgutbeauftragter für den Straßenverkehr (ADR) unterstützen wir Sie dabei, Sicherheit nicht dem Zufall zu überlassen. Wir beraten Sie praxisnah, strukturiert und mit klarem Blick für gesetzliche Anforderungen.
Ihre Pflichten – unsere Unterstützung
Wir begleiten Unternehmen bei allen organisatorischen, technischen und dokumentationspflichtigen Aufgaben im Gefahrgutbereich rechtssicher und effizient.
Beratung ADR
Umfassende fachliche Beratung zur Einhaltung aller aktuellen ADR-Vorschriften für den Straßenverkehr.
Überwachung
Regelmäßige Überwachung und Optimierung betrieblicher Abläufe im gesamten Gefahrguttransport.
Jahresbericht
Vollständige Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Gefahrgut-Jahresberichts für Ihr Unternehmen.
Schulungen
Unterweisung und Sensibilisierung von verantwortlichen Personen und beauftragten Mitarbeitern.
Behördenkontakt
Fachliche Unterstützung und Begleitung bei behördlichen Prüfungen, Kontrollen und Auflagen.
Prävention
Detaillierte Analyse von Vorfällen sowie Erarbeitung wirksamer Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Rechtssicherheit & Haftungsrisiken
Schon kleine Fehler im Gefahrgutprozess können erhebliche Folgen haben.
Durch eine strukturierte Organisation, klare Verantwortlichkeiten und regelmäßige Schulungen lassen sich Risiken wirksam reduzieren. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Prozesse jederzeit gesetzeskonform zu gestalten.
Häufige Fragen zum Gefahrgut
Wann braucht ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten?
Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern oder mit Seeschiffen umfasst, müssen grundsätzlich mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung enthält jedoch mehrere Befreiungen. Diese können beispielsweise bei ausschließlich bestimmten Beteiligtenrollen, bei freigestellten Beförderungen oder bei Mengen unterhalb festgelegter Grenzen greifen.
Ob Ihr Betrieb betroffen ist, klären wir anhand der beförderten Stoffe, der Mengen und Ihrer Rolle im Transportablauf.
Was steht im Gefahrgut-Jahresbericht?
Der Gefahrgutbeauftragte erstellt für die Unternehmensleitung innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresbericht über die Tätigkeiten des Unternehmens bei der Beförderung gefährlicher Güter. Der Bericht enthält mindestens die gefährlichen Güter nach Klassen, die Gesamtmengen in den gesetzlich vorgegebenen Mengenstufen, Zahl und Art berichtspflichtiger Unfälle, weitere für die Beurteilung der Sicherheitslage wichtige Angaben sowie die Information, ob das Unternehmen an bestimmten Beförderungen mit hohem Gefahrenpotenzial beteiligt war.
Die Jahresberichte sind fünf Jahre aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Wir erstellen den Bericht im Rahmen der laufenden Betreuung.
Welche Aufgaben hat ein externer Gefahrgutbeauftragter?
Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter, berät das Unternehmen bei Verpackung, Kennzeichnung und Ladungssicherung, schult die beteiligten Beschäftigten, untersucht Vorfälle und erstellt den Jahresbericht.
Als externer Beauftragter übernehmen wir diese Aufgaben, ohne dass Sie eigenes Personal dafür qualifizieren und freistellen müssen.
Praxisnah und lösungsorientiert
Unser Ansatz verbindet gesetzliche Anforderungen mit praktikablen Lösungen für Ihren Betriebsalltag. Ziel ist es, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in Einklang zu bringen – ohne unnötige Bürokratie, aber mit klarer Struktur.