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Anfrage

Arbeits­sicherheit Verantwortung strukturiert umsetzen.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt ASKremer die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Betriebs – von der Gefährdungsbeurteilung über Begehungen und Unterweisungen bis zur Dokumentation. Eigenes Fachpersonal müssen Sie dafür nicht vorhalten.

Unternehmen sind gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und den DGUV-Vorschriften verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz ihrer Beschäftigten zu treffen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.

Als externe Fachkräfte unterstützen wir Sie dabei, diese Anforderungen praxisnah, wirtschaftlich und rechtssicher in Ihrem Unternehmen zu etablieren.

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Ihre Vorteile durch eine
externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Rechtssicherheit

Rechtssichere Umsetzung sämtlicher gesetzlicher Arbeitsschutz-Vorgaben und Verordnungen in Ihrem Betrieb.

Organisation

Aufbau einer klaren und effizienten organisatorischen Struktur für Ihr gesamtes Arbeitsschutzmanagement.

Entlastung

Signifikante Entlastung der Geschäftsführung und Führungskräfte bei der Haftungs- und Aufsichtspflicht.

Prävention

Effektive Minimierung von Unfallrisiken sowie Reduzierung von unfallbedingten Ausfallzeiten Ihrer Mitarbeiter.

Expertise

Unabhängige Beratung und objektive Überwachung durch erfahrene Sicherheitsingenieure mit fachmännischem Blick von außen.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Stellung der externen Fachkraft gemäß ASiG zur rechtssicheren und kontinuierlichen Betreuung Ihres Unternehmens.

Gefährdungs­beurteilung

Erstellung und kontinuierliche Aktualisierung für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten.

Sicherheits­begehungen

Regelmäßige Durchführung sicherheitstechnischer Begehungen zur Mängelerkennung direkt vor Ort.

Arbeitsmittel­beratung

Unterstützung bei der Auswahl von sicheren Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Unterweisungen

Durchführung von gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungen und spezifischen Schulungen für Ihr Team.

Behördenkontakt

Kompetente Unterstützung bei Anforderungen von Behörden und Berufsgenossenschaften.

Nachweis­führung

Lückenlose und rechtssichere Dokumentation aller arbeitssicherheitstechnischen Maßnahmen für maximale Transparenz.

Betreuung aus einer Hand

Sicherheitstechnik und Arbeitsmedizin greifen ineinander.

Über unsere eigenen Leistungen hinaus arbeiten wir mit externen Arbeitsmedizinern zusammen. Je nach Standort binden wir den passenden arbeitsmedizinischen Partner ein und sorgen dafür, dass Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin abgestimmt zusammenwirken. Für Sie als Kunden entsteht dadurch ein klarer Vorteil!

Externe Sicherheitsfachkraft: Ihr Leistungsumfang

Eine externe Sicherheitsfachkraft übernimmt genau die Aufgaben, die das Arbeitssicherheitsgesetz einer betrieblichen Fachkraft zuweist – ohne dass Sie eigenes Personal dafür einstellen müssen. Gerade kleine und mittlere Betriebe beauftragen die Fachkraft für Arbeitssicherheit extern, weil sich eine eigene Stelle erst ab einer bestimmten Betriebsgröße rechnet.

Gefährdungs­beurteilung erstellen lassen

Die Gefährdungsbeurteilung ist die gesetzliche Grundlage jedes Arbeitsschutzkonzepts. Wir erstellen sie für alle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, leiten die erforderlichen Maßnahmen ab und schreiben sie fort, sobald sich etwas in Ihrem Betrieb ändert.

Unterweisungen im Arbeitsschutz

Unterweisungen sind bei der Einstellung und bei Veränderungen im Aufgabenbereich durchzuführen und erforderlichenfalls regelmäßig zu wiederholen. Wir führen sie tätigkeitsbezogen und in verständlicher Sprache durch – mit einer Dokumentation, die einer Prüfung standhält.

Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten teilt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 die sicherheitstechnische Betreuung in eine Grundbetreuung und eine betriebsspezifische Betreuung. Wir ermitteln den Betreuungsumfang für Ihren Betrieb, stimmen ihn gemeinsam mit Ihnen ab und weisen die geleisteten Einsatzzeiten nachvollziehbar aus.

Häufige Fragen zur Arbeitssicherheit

Wann muss ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) tagen?

In Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten ist nach § 11 Arbeitssicherheitsgesetz ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.

Ihm gehören der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter an, zwei vom Betriebsrat bestimmte Mitglieder, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte. Als Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nehmen wir an den Sitzungen teil.

Was ist der Unterschied zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung?

Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet in ihrer überarbeiteten Fassung zwischen der Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten und der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten. Bei größeren Betrieben besteht die Betreuung aus Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und der Betreuungsgruppe, der der Betrieb anhand seiner Betriebsart zugeordnet ist. Da die Unfallversicherungsträger die Neufassung schrittweise in Kraft setzen, ist die für Ihren Betrieb geltende Fassung des zuständigen Trägers maßgeblich.

Die betriebsspezifische Betreuung kommt anlassbezogen hinzu – etwa bei einem Umbau, bei neuen Maschinen oder bei veränderten Arbeitsverfahren. Beide Anteile werden gemeinsam als Einsatzzeit festgelegt und dokumentiert.

Was ist das Unternehmermodell?

Das Unternehmermodell ist die alternative Betreuungsform für kleine Betriebe. Statt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit dauerhaft zu beauftragen, qualifiziert sich der Unternehmer selbst in Motivations- und Informationsmaßnahmen und ruft sicherheitstechnische Fachkunde nur bei Bedarf ab.

Geregelt ist die alternative Betreuung in der für den Betrieb geltenden Fassung der DGUV Vorschrift 2. Sie kann – abhängig von den Festlegungen des zuständigen Unfallversicherungsträgers – für Betriebe bis zu einer festgelegten Obergrenze von maximal 50 Beschäftigten vorgesehen werden. Maßgeblich sind daher die Regelungen der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht, weil der Aufwand gesetzlich an Ihren Betrieb gekoppelt ist. Die DGUV Vorschrift 2 legt die Einsatzzeit für die Grundbetreuung anhand der Beschäftigtenzahl und der Betreuungsgruppe Ihrer Branche fest. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung nach tatsächlichem Bedarf.

Der konkrete Betreuungsumfang und damit auch der Preis ergeben sich aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Bedarf. Für ein belastbares Angebot benötigen wir Angaben zur Beschäftigtenzahl, zur Branche, zur Anzahl Ihrer Standorte sowie zu den individuellen betrieblichen Anforderungen.

Sicherheit mit System

Ein funktionierendes Arbeitsschutzmanagement schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern stärkt auch die Effizienz und Rechtssicherheit Ihres Unternehmens. Klare Strukturen sorgen dafür, dass Sicherheit nachhaltig im Betriebsalltag verankert wird.

Wir unterstützen Sie dabei, Arbeitssicherheit nicht nur als Pflicht, sondern als strategischen Erfolgsfaktor zu etablieren.

Zuverlässiger Partner, wenn es um Ihre Mitarbeiter geht.

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